Immobilienbewertung – Unsere Leistungen im Überblick
Eine Immobilienbewertung im Rahmen unserer Hausverwaltung und Maklertätigkeit dient der nachvollziehbaren Einschätzung des aktuellen Verkehrswertes im Sinne des § 194 BauGB. Ziel ist es, den am Markt erzielbaren Preis unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten transparent darzustellen.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), sowie unter Einbeziehung von Marktdaten der zuständigen Gutachterausschüsse. Dabei werden anerkannte Wertermittlungsverfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren – sachgerecht angewandt, soweit dies im konkreten Fall erforderlich ist.
Art und Umfang der Bewertung
Je nach Anlass erstellen wir:
Marktpreiseinschätzungen
Kompakte, marktorientierte Bewertung zur Unterstützung bei Verkaufs- oder Kaufentscheidungen.
Wertermittlungen im Rahmen der Verwaltung
Bewertungen zur Vermögensübersicht, internen Entscheidungsfindung, Vorbereitung von Verkaufsmandaten oder zur Einschätzung wirtschaftlicher Maßnahmen.
Die Ausarbeitung erfolgt praxisnah, marktorientiert und unter Berücksichtigung der konkreten Objekt- und Standortmerkmale.
Typische Anlässe
– Verkaufsabsicht
– Kaufprüfung
– Vermietungsvorbereitung
– Vermögensübersicht
– Auseinandersetzungen im familiären Umfeld (z. B. Scheidung, Erbfall)
– Vorbereitung von Investitions- oder Sanierungsentscheidungen
Einflussfaktoren auf den Wert
In die Bewertung fließen sämtliche wertrelevanten Kriterien ein, insbesondere:
Lage
Makro- und Mikrolage, Nachfrageentwicklung, infrastrukturelle Anbindung.
Gebäudesubstanz und Zustand
Baujahr, Modernisierungsgrad, bauliche Qualität, technischer Zustand.
Energetische Eigenschaften
Dämmstandard, Heiztechnik, Energiekennwerte.
Grundstück und Nutzung
Erschließung, baurechtliche Situation, Nutzungsart, Außenanlagen.
Marktdaten
Vergleichsfälle, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, regionale Marktanpassungsfaktoren.
Kosten einer Bewertung
Die Vergütung richtet sich nach Art, Zweck und Umfang der jeweiligen Bewertung. Maßgeblich ist insbesondere:
– Objektart und Größe
– Komplexität der rechtlichen und baulichen Situation
– Erforderliche Unterlagen und Recherchen
– Besichtigungs- und Abstimmungsaufwand
Vor Beginn erhalten Sie ein transparentes und verbindliches Angebot. So bleibt der Aufwand für Sie kalkulierbar und nachvollziehbar.
Gern erläutern wir Ihnen, welche Form der Bewertung in Ihrem konkreten Fall zweckmäßig ist.