Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der S-I-M Immobilienservice GmbH



### § 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der
   **S-I-M Immobilienservice GmbH**, nachfolgend „Verwalter“ genannt.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 13, 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.

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### § 2 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen der kaufmännischen, technischen und organisatorischen Immobilienverwaltung, insbesondere:

   * WEG-Verwaltung,
   * Mietverwaltung,
   * Sonderverwaltungen,
   * weitere vertraglich vereinbarte Verwaltungsleistungen.
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell geschlossenen Verwaltervertrag.

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### § 3 Abgrenzung der Verwaltungsleistungen

1. Die Grundleistungen der Verwaltung ergeben sich aus dem jeweiligen Verwaltervertrag sowie – bei WEG-Verwaltung – ergänzend aus § 27 WEG.
2. **Leistungen, die nicht zum vertraglich vereinbarten Verwaltungsumfang gehören**, gelten als **verwalterfremde bzw. besondere Leistungen** und sind gesondert zu vergüten.

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### § 4 Verwalterfremde Leistungen

1. Verwalterfremde Leistungen sind Tätigkeiten, die:

   * über die gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Verwalterpflichten hinausgehen,
   * nicht pauschal durch die Grundvergütung abgegolten sind,
   * einen zusätzlichen Zeit-, Organisations- oder Haftungsaufwand verursachen.
2. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

   * Begleitung und Abwicklung von Versicherungsschäden außerhalb der üblichen Verwaltung,
   * Mitwirkung bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten,
   * Unterstützung bei Kauf- oder Verkaufsprozessen,
   * Sonderberichte, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Aufstellungen außerhalb der Jahresabrechnung,
   * Betreuung umfangreicher Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen,
   * Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zwangs-, Insolvenz- oder Nachlassverfahren,
   * Leistungen auf Wunsch einzelner Eigentümer oder Dritter.
3. Verwalterfremde Leistungen werden grundsätzlich **nur nach vorheriger Beauftragung oder Kenntnis des Auftraggebers** erbracht.

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### § 5 Vergütung verwalterfremder Leistungen

1. Für verwalterfremde Leistungen gelten folgende **Stundensätze (netto)**:

   * **85,00 € je Stunde** für Leistungen durch Sachbearbeiter,
   * **125,00 € je Stunde** für Leistungen durch die Geschäftsführung.
2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand, mindestens jedoch in Zeiteinheiten von jeweils **0,25 Stunden**.
3. Zusätzlich können erforderliche Auslagen, Fremdkosten und gesetzliche Umsatzsteuer berechnet werden.
4. Der Verwalter ist berechtigt, für umfangreiche verwalterfremde Leistungen angemessene Vorschüsse zu verlangen.

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### § 6 Rechtlicher Rahmen verwalterfremder Leistungen

1. Der gesetzliche Pflichtenkreis des Verwalters ergibt sich insbesondere aus:

   * §§ 26–28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
   * dem jeweiligen Verwaltervertrag,
   * ergänzend aus der Rechtsprechung.
2. Tätigkeiten, die **nicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung** im Sinne des § 18 WEG zählen oder **nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart** wurden, sind rechtlich als **Sonder- oder Zusatzleistungen** einzuordnen.
3. Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. BGH) sind solche Leistungen **gesondert vergütungsfähig**, sofern:

   * sie nicht zu den Kernpflichten des Verwalters gehören,
   * sie einen erheblichen Mehraufwand darstellen,
   * eine gesonderte Vergütungsregelung besteht oder der Eigentümer die Leistung erkennbar wünscht.
4. Die vorstehende Vergütungsregelung dient der **klaren Abgrenzung von Pflicht- und Zusatzleistungen** und entspricht dem Grundsatz der Transparenz gemäß § 307 BGB.

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### § 7 Haftung

1. Der Verwalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verwalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
3. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

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### § 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Verwaltervertrag.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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### § 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

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### § 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der S-I-M Immobilienservice GmbH.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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Wenn Sie möchten, kann ich im nächsten Schritt:

* die AGB **gezielt auf WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung zuschneiden**,
* eine **Kurzfassung für Angebote** erstellen oder
* die **Vergütung verwalterfremder Leistungen zusätzlich in einem separaten Preisblatt** rechtssicher auslagern.
der S-I-M Immobilienservice GmbH**

### § 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der
   **S-I-M Immobilienservice GmbH**, nachfolgend „Verwalter“ genannt.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 13, 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.

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### § 2 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen der kaufmännischen, technischen und organisatorischen Immobilienverwaltung, insbesondere:

   * WEG-Verwaltung,
   * Mietverwaltung,
   * Sonderverwaltungen,
   * weitere vertraglich vereinbarte Verwaltungsleistungen.
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell geschlossenen Verwaltervertrag.

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### § 3 Abgrenzung der Verwaltungsleistungen

1. Die Grundleistungen der Verwaltung ergeben sich aus dem jeweiligen Verwaltervertrag sowie – bei WEG-Verwaltung – ergänzend aus § 27 WEG.
2. **Leistungen, die nicht zum vertraglich vereinbarten Verwaltungsumfang gehören**, gelten als **verwalterfremde bzw. besondere Leistungen** und sind gesondert zu vergüten.

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### § 4 Verwalterfremde Leistungen

1. Verwalterfremde Leistungen sind Tätigkeiten, die:

   * über die gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Verwalterpflichten hinausgehen,
   * nicht pauschal durch die Grundvergütung abgegolten sind,
   * einen zusätzlichen Zeit-, Organisations- oder Haftungsaufwand verursachen.
2. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

   * Begleitung und Abwicklung von Versicherungsschäden außerhalb der üblichen Verwaltung,
   * Mitwirkung bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten,
   * Unterstützung bei Kauf- oder Verkaufsprozessen,
   * Sonderberichte, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Aufstellungen außerhalb der Jahresabrechnung,
   * Betreuung umfangreicher Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen,
   * Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zwangs-, Insolvenz- oder Nachlassverfahren,
   * Leistungen auf Wunsch einzelner Eigentümer oder Dritter.
3. Verwalterfremde Leistungen werden grundsätzlich **nur nach vorheriger Beauftragung oder Kenntnis des Auftraggebers** erbracht.

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### § 5 Vergütung verwalterfremder Leistungen

1. Für verwalterfremde Leistungen gelten folgende **Stundensätze (netto)**:

   * **85,00 € je Stunde** für Leistungen durch Sachbearbeiter,
   * **125,00 € je Stunde** für Leistungen durch die Geschäftsführung.
2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand, mindestens jedoch in Zeiteinheiten von jeweils **0,25 Stunden**.
3. Zusätzlich können erforderliche Auslagen, Fremdkosten und gesetzliche Umsatzsteuer berechnet werden.
4. Der Verwalter ist berechtigt, für umfangreiche verwalterfremde Leistungen angemessene Vorschüsse zu verlangen.

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### § 6 Rechtlicher Rahmen verwalterfremder Leistungen

1. Der gesetzliche Pflichtenkreis des Verwalters ergibt sich insbesondere aus:

   * §§ 26–28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
   * dem jeweiligen Verwaltervertrag,
   * ergänzend aus der Rechtsprechung.
2. Tätigkeiten, die **nicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung** im Sinne des § 18 WEG zählen oder **nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart** wurden, sind rechtlich als **Sonder- oder Zusatzleistungen** einzuordnen.
3. Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. BGH) sind solche Leistungen **gesondert vergütungsfähig**, sofern:

   * sie nicht zu den Kernpflichten des Verwalters gehören,
   * sie einen erheblichen Mehraufwand darstellen,
   * eine gesonderte Vergütungsregelung besteht oder der Eigentümer die Leistung erkennbar wünscht.
4. Die vorstehende Vergütungsregelung dient der **klaren Abgrenzung von Pflicht- und Zusatzleistungen** und entspricht dem Grundsatz der Transparenz gemäß § 307 BGB.

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### § 7 Haftung

1. Der Verwalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verwalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
3. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

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### § 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Verwaltervertrag.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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### § 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

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### § 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der S-I-M Immobilienservice GmbH.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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Wenn Sie möchten, kann ich im nächsten Schritt:

* die AGB **gezielt auf WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung zuschneiden**,
* eine **Kurzfassung für Angebote** erstellen oder
* die **Vergütung verwalterfremder Leistungen zusätzlich in einem separaten Preisblatt** rechtssicher auslagern.