Zwangsverwaltung – Sicherung Ihrer Immobilie durch professionelle Verwaltung

In besonderen Fällen, wenn Immobilienerträge zur Befriedigung von Gläubigerforderungen eingesetzt werden müssen, bieten wir als erfahrene kaufmännische Hausverwaltung die Zwangsverwaltung an – ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren (§§ 146 ff. ZVG/ZPO).
Hierbei übernimmt ein vom Gericht bestellter Verwalter treuhänderisch die Verwaltung der Immobilie: Er zieht Mieten ein, führt notwendige Instandhaltungen durch und sichert so den Werterhalt – und das ohne Eigentumsverlust des Schuldners, ganz im Gegensatz zur Zwangsversteigerung .
Unsere Expertise sichert Einnahmen, Transparenz und rechtssichere Abläufe – vertrauen Sie auf eine kompetente Begleitung durch schwierige Situationen.

Bitte klicken Sie auf den Button Online Formular und füllen Sie die dort aufgeführten Felder aus. Nachdem Sie uns alles zugesandt haben kümmern wir uns um den Rest.

Sie können uns die Unterlagen bzw. Informationen gern per E-Mail, WhatsApp oder Post zukommen lassen. Gern können wir das auch im Telefonat erledigen wenn Sie die Informationen bzw. Unterlagen vorliegen haben. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Telefontermin.